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Der merkantile Minderwert ist der Betrag den die beschädigte Yacht oder Boot im Vergleich zum Zustand vor dem Schaden an Wert verloren hat. Als Geschädigter ist man so zu stellen, wie vor dem Schadenereignis.   Hatte man vorher eine unfallfreie Yacht oder Boot wird man beim Weiterverkauf für die beschädigte Yacht oder Boot nicht mehr den gleichen Erlös erzielen können. Diese Differenz wird als merkantiler Minderwert bezeichnet. In welcher Höhe muss entsprechend ermittelt werden.  Man unterscheidet zwischen dem technischen und den wirtschaftlichen merkantilen Minderwert. Ein technischer Minderwert liegt vor, wenn der ursprüngliche Zustand der beschädigten Yacht oder Boot nach dem Schadenereigniss auch nach einer fachgerechten sowie vollständigen Reparatur nicht mehr hergestellt werden kann. Die merkantile Wertminderung stellt einen Vermögensausgleich dar, dass aufgrund der Unfalleigenschaft ein weniger Erlös beim Verkauf zu erzielen ist.  Im Kasko-Fall ist eine Wertminderung in der Regel nicht erstattungsfähig, es sei denn das es in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich abgeschlossen ist.   Wertminderung merkantil
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Wertminderung nach einem Schadenfall Gutachten für Yachten und Boote

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