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Der Restwert ist der Marktwert oder der Betrag, den der Geschädigte für sein beschädigte Yacht oder Boot in unrepariertem Zustand auf dem ihm zugänglichen Gebrauchtmarkt durch Verkauf noch realisieren kann.   Dieser Restwert wird bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Auch bei einer fiktiven Schadensabrechnung ist der Restwert zum Vergleich zu den Reparaturkosten von Bedeutung. Grundsätzlich kommt der Restwert nur zum Tragen, wenn ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Bruttoreparaturkosten und die Wertminderung höher sind, als der Wiederbeschaffungswert.     Restwert

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